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Pferdeäpfel auf dem Weg

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Beitrag von Gast Mo Sep 08, 2014 12:38 pm

Huhu!

Aus aktuellem Anlass frage ich mal hier nach, im Internet finde ich nix verbindliches. Nur dummes Geschwätz..

Ich führe meine Pferde täglich durchs Ort und wenn sie da äppeln mache ich es Abends immer weg, wenn ich wieder zurück nachhause fahre.
Auf Feldwegen, also nicht geteerten Wegen, die an einem Wohngebiet vorbei führen, wurde ich jetzt gestern angemacht (also wirklich angebrüllt), ich solle doch mal die Kacke wegmachen, es wäre ja eine Zumutung, dass mein Pferd den ganzen Weg zuscheißt..

Wie ist den die Gesetzeslage da? Hab gelesen, dass man es auf "Gehwegen" wegmachen muss, auf der Strasse aber liegen lassen darf (weil das Pferd wie ein KFZ behandelt wird)..

Was mich sehr geärgert hat - die Frau hatte einen Hund dabei, der wahnsinnig gebellt hat und sich ständig an der Leine im Kreis drehte. Ich musste laut werden, damit sie mich verstehen konnte. Als ich dann sagte, sie solle ihrem Hund doch zunächst mal Betragen beibringen, wurde sie ausfallend und "der macht ja niemandem was!"..
Noch dazu bin ich die einzige in unserem Ort und auch dem Nachbarort, die ihre Pferdeäpfel Abends immer von der Strasse einsammelt. Jetzt soll ich sie auch noch von Feldwegen (der besagte Weg war geschottert und mit Gras bewachsen) wegmachen???

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Beitrag von Diva Mo Sep 08, 2014 12:46 pm

Das ist immer schwierig...

Ich handhabe es so: Auf Feld-, Kies- und Wiesenwegen sowie kleinen geteerten schmalen Bauernstraßen lasse ich die Äppel liegen, sofern nicht direkt eine Einfahrt zu einem Anwesen dort weggeht.

Äppelt Diva auf einer geteerten mehr befahrenen Straße (auch noch ohne Mittelstreifenmarkierung) fahre ich am Rückweg dorthin und mach's weg. Vor Gebäuden/Bauernhöfen und deren Zufahrten räum ich's auch unter Büsche oder ins Gras.

Trotzdem wurden wir kürzlich auch aufgefordert, eine ganz kleine Straße, die an einem Anwesen vorbeiführt und wo man die Äppel sicher nicht wegräumen müsste, von Pferdeäpfeln frei zu halten. Da nur noch Diva (die dort noch nie geäppelt hat), Tatanka und seltenst Effendi vorbeikommen, fand ich es ziemlich daneben, dass wir angesprochen wurden, denn das 'Pferdeäpfelaufkommen' ist wirklich sehr sehr gering und selten gewesen.

Soweit ich nachgelesen habe, heißt es offiziell, dass man Pferdeäpfel nie sofort wegräumen muss, sondern erst nachdem man das Pferd zum Stall zurückgeritten hat. Also zeitnah, aber durchaus ein paar Stunden danach.
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Beitrag von Gast Mo Sep 08, 2014 1:00 pm

Mh..
Also handhabst Du das auch mehr so nach Gefühl..

Wer kann einem dass den genau sagen? Dazu muss es doch (besonders in Deutschland.. Rolling Eyes ) ein Gesetz geben..?

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Beitrag von Diva Mo Sep 08, 2014 1:07 pm

Ein Gesetz gibt es ja: § 92 StVO

(1) Jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe, insbesondere durch Schutt, Kehricht, Abfälle und Unrat aller Art, sowie das Ausgießen von Flüssigkeiten bei Gefahr einer Glatteisbildung ist verboten. Haften an einem Fahrzeug, insbesondere auf seinen Rädern, größere Erdmengen, so hat sie der Lenker vor dem Einfahren auf eine staubfreie Straße zu entfernen.

(2) Die Besitzer oder Verwahrer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen.

(3) Personen, die den Vorschriften der vorhergehenden Absätze zuwiderhandeln, können, abgesehen von den Straffolgen, zur Entfernung, Reinigung oder zur Kostentragung für die Entfernung oder Reinigung verhalten werden.
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Beitrag von Anja Mo Sep 08, 2014 1:22 pm

Wir machen Pferdeäpfel innerhalb geschlossener Ortschaften weg, aber bei Schotterwegen/Wiesenwegen lassen wir es liegen.
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Beitrag von Gast Mo Sep 08, 2014 2:40 pm

"Begegnungszonen"

Mh.. DAS ist ja mal ein deeeeeeehnnnnbarer Begriff..
Danke Diva! So ähnlich hat es mir jetzt auch ein Angesteller unserer Gemeinde erklärt. Verunreinigungen müssen beseitigt werden. Auch auf Feldwegen. Puh..
Am Besten ich reite nicht mehr.. Die Welt ist ein Arsch.. silent
Ich reite seit 24 Jahren in dem Gelände, aber jetzt vergeht mir grad mal die Lust.. Bei aller Liebe..

@Anja: So habe ich es bisher auch immer gehändelt. Leider ist das wohl nicht genug..

----------------------------------

Ich würde das Thema gerne noch um einen Punkt erweitern.

Wie argumentiert ihr, wenn ihr von Hundebesitzern angesprochen werdet?
Ich höre soo oft "Ich zahle ja Hundesteuer und mach es trotzdem weg!".. Es gibt auch genügend, die "Hundesteuer bezahlen und dann nicht auch noch Kacke wegmachen..". Da überleg ich mir doch echt, eine Pferdesteuer bezahlen zu wollen, wenn ich dann auch so argumentieren kann..

Vor allem macht es ja auch die Menge.. Was machen schon ein paar Pferde im Vergleich zu den 100en Hunden, die täglich die Feldwege und auch vor meinem Stalleingang alles einkacken. Nicht zu vergessen die Koppel, auf denen die Besitzer ihre Hunde laufen lassen.
Forenhundebesitzer bitte nicht falsch verstehen - ich mag Hunde total gern und hätte selbst einen, wenn ich genug Zeit hätte, aber das geht mir einfach zu weit. Von der Hundesteuer haben die "Ottonormalverbraucher" ja nichts.

Ich bin gespannt..

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Beitrag von Gast Mo Sep 08, 2014 4:39 pm

Da hast du aber wirklich ein brisantes Thema angesprochen!
Mit den Pferdeäppeln mach ich es so: Innerhalb des Ortsschildes mach ich sie weg (mal mit Schüppe und Eimer, mal kick' ich sie in die danebenliegende Wiese), ausserhalb lass ich sie liegen, es sei denn, da ist grad 'ne Einfahrt von so einem Einzelgrundstück.
Hat bisher auch noch nie Ärger gegeben.

Meine Hunde machen sowieso meistens auf unserem Grundstück. Beim Rausgehen dann nur, wenn sie Gras unterm Hintern haben, das ist dann meistens ausserorts.
Falls sie ihre Notdurft im Ort auf den Bürgersteig legen würden, würde ich es selbstverständlich wegmachen.
Allerding habe ich schon Situationen erlebt, bei denen ich mir vorgenommen hatte, nie wieder die Hinterlassenschaften meines Hundes wegzumachen!

Durch die Innenstadt ging ich mit meiner damals noch sehr jungen Pointerhündin um sie zum Weserufer zu führen, damit sie dort Häufchen machen kann. Der Welpe hat es aber nicht mehr geschafft, ging mitten in der Stadt in die Hocke und......
Der Tütenautomat war leer, also hab ich den Hund an einen Laternenpfahl gebunden, bin in die nächste Bäckerei und hab mir ein paar Servietten und eine Brötchentüte geholt um die Peinlichkeit beseitigen zu können. Also alles brav eingesammelt (zusammengeschoben) und in die Tüte gepackt. Dabei müssen mich wohl so ein paar Barbietussies beobachtet haben und gerade als ich die Tüte in den nächsten Mülleimer werfen wollte, fingen diese Weiber kreischenderweise an, mich auszulachen und sich über meine Mühen lustig zu machen.
Die Hundescheissetüte flog nicht in den Mülleimer, sondern diesen blöden Pissnelken hinterher.
Selbst wenn sie mich dafür angezeigt hätten, der Gesichtsausdruck war's wert!

Heute wäre ich wahrscheinlich ruhiger und würde nur denken, wie Götz von Berlechingen, aber Weisheit (oder zumindest der Ansatz davon) kommt erst im Alter.....

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Beitrag von Diva Mo Sep 08, 2014 6:10 pm

Noch ein Link zur Pferdeäpfelbeseitigungsverpflichtung (tolles Wort Laughing ):

Verschmutzung der Straße durch Tierkot <--- klick
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Beitrag von Diva Mo Sep 08, 2014 11:16 pm

Mathilda, bist du bei deiner Internet-Recherche auch auf dieses Zitat gestoßen?

Zitat Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungrecht aus Darmstadt:


"Grundsätzlich fällt die Regelung der Straßenreinigung ins Landrecht, kann also in jedem Bundesland unterschiedlich sein. Ich gehe davon aus, dass sich die Regeln grundsätzlich ähneln. In Hessen hängt es von der Gefahr ab, die Pferdeäpfel auf der Strasse bedeuten. Verschmutzungen auf einer öffentlichen Strasse müssen nur dann vom Verursacher beseitigt werden, wenn eine unverzügliche Beseitigung zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Auf Bundes- oder Landesstrassen, die normalerweise dem Kraftverkehr vorbehalten sind, müssen Verkehrsteilnehmer nicht damit rechnen auf Pferdemist oder Kuhfladen zu treffen. Sie sind hier nicht "ortsüblich", wie es im Fachjargon heißt. Lässt ein Pferd hier seine Äpfel fallen, muss der Reiter oder Fahrer diese umgehend beseitigen. Anders bei Wirtschaftswegen in ländlichen Gebieten. Dort ist es üblich, dass Tiere die Straßen benutzen und verunreinigen. Ein Auto- oder Motorradfahrer muss hier mit solchen Gefahren rechnen und entsprechend vorsichtig fahren. Ein Pferdehalter darf die Äpfel seines Pferdes liegen lassen. Für Straßen, deren Beschaffenheit zwischen den beiden Extremen liegt, muss jeweils der Einzelfall geprüft werden. Ich denke jedoch, dass Verkehrsteilnehmer im ländlichen Bereich tendenziell davon ausgehen müssen, das Straßen verunreinigt sind. Auch in Niedersachsen wird die Sache so gesehen, wie ein Urteil des niedersächsischen OVG in Lüneburg von 1992 zeigt: Es stellte fest, das ein Fuhrunternehmer auf einer verkehrsberuhigten Nordeseeinsel, wo der Personen- und Güterverkehr vornehmlich mit Pferdefuhrwerken erfolgt, die Hinterlassenschaften seiner Pferde nicht beseitigen muß, da sie hier als ortsüblich anzusehen sind."
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Beitrag von Admine Sam Di Sep 09, 2014 2:12 am

Also wir handhaben das so :

auf Gehwegen reiten wir normal nicht, ist ja auch nicht erlaubt. Wenn unser Pferd aber auf der Strasse äppelt, schieben wir das in den Rinnstein.
Mit der Kutsche haben wir eh einen Eimer mit Schaufel dabei und entfernen die Äppel auf Strassen bzw. auch geteerten Nebenwegen. Wenn Grünstreifen bzw. Äcker am Rand sind, schieben wir die Äppel entsprechend dort hin.
Bei geschotterten Wegen kommt es drauf an - sind es eher Wanderwege bzw. viel frequentierte Wege, dann schieben wir die Äppel an die Seite.
Sind es aber ausgewiesene landwirtschaftliche Wege, dann lassen wir die liegen Wink
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Beitrag von Norikerfan Di Sep 09, 2014 8:25 am

mathilda, lies dir mal die satzung zum waldgesetz von hessen durch, da steht einiges drin was das reiten usw. angeht.
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Beitrag von Gast Di Sep 09, 2014 8:36 am

Diva schrieb:Mathilda, bist du bei deiner Internet-Recherche auch auf dieses Zitat gestoßen?

Zitat  Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungrecht aus Darmstadt:


"Grundsätzlich fällt die Regelung der Straßenreinigung ins Landrecht, kann also in jedem Bundesland unterschiedlich sein. Ich gehe davon aus, dass sich die Regeln grundsätzlich ähneln. In Hessen hängt es von der Gefahr ab, die Pferdeäpfel auf der Strasse bedeuten. Verschmutzungen auf einer öffentlichen Strasse müssen nur dann vom Verursacher beseitigt werden, wenn eine unverzügliche Beseitigung zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Auf Bundes- oder Landesstrassen, die normalerweise dem Kraftverkehr vorbehalten sind, müssen Verkehrsteilnehmer nicht damit rechnen auf Pferdemist oder Kuhfladen zu treffen. Sie sind hier nicht "ortsüblich", wie es im Fachjargon heißt. Lässt ein Pferd hier seine Äpfel fallen, muss der Reiter oder Fahrer diese umgehend beseitigen. Anders bei Wirtschaftswegen in ländlichen Gebieten. Dort ist es üblich, dass Tiere die Straßen benutzen und verunreinigen. Ein Auto- oder Motorradfahrer muss hier mit solchen Gefahren rechnen und entsprechend vorsichtig fahren. Ein Pferdehalter darf die Äpfel seines Pferdes liegen lassen. Für Straßen, deren Beschaffenheit zwischen den beiden Extremen liegt, muss jeweils der Einzelfall geprüft werden. Ich denke jedoch, dass Verkehrsteilnehmer im ländlichen Bereich tendenziell davon ausgehen müssen, das Straßen verunreinigt sind. Auch in Niedersachsen wird die Sache so gesehen, wie ein Urteil des niedersächsischen OVG in Lüneburg von 1992 zeigt: Es stellte fest, das ein Fuhrunternehmer auf einer verkehrsberuhigten Nordeseeinsel, wo der Personen- und Güterverkehr vornehmlich mit Pferdefuhrwerken erfolgt, die Hinterlassenschaften seiner Pferde nicht beseitigen muß, da sie hier als ortsüblich anzusehen sind."

Nein, aber das besagt genau das, wonach ich in der Vergangenheit gehandelt habe.. leider steht es bei uns im Gesetz anders..

Wie steht ihr zu der Hundekacke-Sache?

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Beitrag von Gast Di Sep 09, 2014 8:39 am

Norikerfan schrieb:mathilda, lies dir mal die satzung zum waldgesetz von hessen durch, da steht einiges drin was das reiten usw. angeht.

Mir gehts nicht ums Reiten (ich reite, wo ich will.. offizielle Reitwege und Verbote in Form von Schildern gibt es bei uns nicht - ich reite seit 25 Jahren in dem Gelände, da soll mir mal einer kommen..im Übrigen kümmert das hier keinen.. es gibt nicht sonderlich viele Pferde), sondern um die Äppelsache in Ortschaften.
Aber ich schaus mir mal an, evtl. steht da ja noch was drin zur Kacke Wink

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Beitrag von Gast Di Sep 09, 2014 8:39 am

Obwohl.. ich glaub, ich ruf direkt beim Forstamt an.. Das geht schneller..

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Beitrag von Diva Di Sep 09, 2014 10:00 am

Mathilda, in der von dir erlebten Situation mit der Hundehalterin, hättest du ihr antworten können, dass man schon stockblind sein muss, wenn man in einen Pferdeäppelhaufen tritt, bei den Stinkbomben ihres Hundes würde das viel eher passieren. Wink

Und wenn man auf Feldwegen Tierkot beseitigen muss, dann gilt das sicher für beide Seiten, also für Hunde- und auch für Pferdehalter.

Wobei ich denke, dass auch bei euch landwirtschaftliche Wirtschaftswege (Feldwege) nicht von Pferdekot gesäubert werden müssen. Und für die innerörtlichen Straßen wird doch auch die Regel gelten, dass es ausreicht, wenn du auf dem Heimweg die Haufen beseitigst.

Du kannst nächstens ja mal fragen (sollte dir innerorts jemand dumm kommen), was seiner Meinung nach das größere Hindernis ist: Ein bewegloser weicher Pferdehaufen oder ein auf der Straße herumhampelndes Pferd, dessen Mensch grad mit Schäufelchen, Besen und Plastiktüte auf der Fahrbahn zugange ist.

Was ist beim Telefonat mit dem Forstamt rausgekommen?
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Beitrag von Gast Di Sep 09, 2014 12:10 pm

Jaja.. das sage ich denen immer.. Rolling Eyes Macht nur keiner..

Ich hab beim Forstamt angerufen, die Dame am Telefon war nicht wirklich kompetent und konnte mir nicht genau sagen, auf welchen Wegen genau Haufen liegen bleiben dürfen und wo nicht.
Ich habe jetzt die Durchwahl des Leiters Very Happy der aber leider grade telefoniert (oder den Hörer neben hin gelegt hat.. tongue )

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Beitrag von Diva Mi Sep 10, 2014 2:01 pm

Wenn sich Zweiradfahrer über Pferdeäpfel und die Rutschgefahr auf der Fahrbahn beschweren, dann frag ich mich, wie die Rutschgefahr mit diesen Straßenbenutzern wohl aussehen mag. Pferdeäpfel auf dem Weg 2931327552

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Beitrag von Schnute Mi Sep 10, 2014 6:12 pm

Diva schrieb:Wenn sich Zweiradfahrer über Pferdeäpfel und die Rutschgefahr auf der Fahrbahn beschweren, dann frag ich mich, wie die Rutschgefahr mit diesen Straßenbenutzern wohl aussehen mag. Pferdeäpfel auf dem Weg 2931327552


Das willst Du nicht wirklich wissen Pferdeäpfel auf dem Weg 3219502864
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Beitrag von Anja Mi Sep 10, 2014 8:44 pm

Hast jetzt was raus bekommen, wegen der Pferdeäpfel?
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Beitrag von Pünktchen Fr Sep 12, 2014 3:17 pm

Also bei uns ist das mit den Hundekot super geregelt. Er wird aufgenommen und zwar immer und jeder Hundeführer. Durch die wirklich an jeder Ecke hängenden Robidogs ist das auch wirklich kein Ding und (fast) jeder macht es gerne. So können wir und vorallem auch die Kinder über jede Wiese etc. springen. Meine Hündin hat mal während des Ausrittes gekotet und gerade als ich absteigen wollte kam mir eine Frau entgegen und meinte ich solle doch sitzen bleiben sie macht mir den Kot weg. Es wird also von den meisten wirklich Verantwortungsbewusst und Selbstverständlich gemacht. Es gibt natürlich immer mal "schwarze Schafe".

Mit den Pferdeäpfeln bin ich, sind wir Pferdebesitzer von der Gemeinde angeschrieben worden um uns in Sachen Pferdeäpfel auf den Strassen zusammenzusetzen.
Zuerst war ich etwas skeptisch. Es war aber super. Erstens man lernte sich mal kennen und zweitens sprachen wir wirklich mit dem Gemeindepräsident (in Deutschland Bürgermeister) und allen Pferdebesitzern über das Thema und arbeiteten "Regeln" aus.
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